Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 20. Februar 2023 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen über die Frage, ob der Kläger eine tarifliche Leistungszulage nach einer beanstandeten Beurteilung verlangen kann.
1. 2. a) b) 1. 2. a) b)
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