SG Hildesheim, vom 21.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 VG 17/03
Gesonderte Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.03.2007 - Aktenzeichen L 5 B 3/06 VG
DRsp Nr. 2007/20375
Gesonderte Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren im sozialgerichtlichen Verfahren
Es ist eine gesonderte Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren erforderlich, wenn das Beschwerdeverfahren im Hinblick auf das Hauptsacheverfahren eine gesonderte Angelegenheit i.S.d § 18 Nr. 5 RVG darstellt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]