A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die im Berufsförderungswerk der Arbeitgeberin tätigen "B-Dozenten" Arbeitnehmer sind, und ob der Betriebsrat bei Personalmaßnahmen, welche diese Dozenten betreffen, mitzubestimmen hat. Verfahrensgegenstand in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist nur das Bestehen von Mitbestimmungsrechten.
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