BSG - Beschluss vom 04.03.2015
B 12 KR 72/14 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1; SGG § 163;
Vorinstanzen:
LSG Hessen, vom 15.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 KR 400/12
SG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 767/11

Gesetzliche VersicherungspflichtAbgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger BeschäftigungKlärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

BSG, Beschluss vom 04.03.2015 - Aktenzeichen B 12 KR 72/14 B

DRsp Nr. 2015/6944

Gesetzliche Versicherungspflicht Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

1. Die Zuordnung einer Tätigkeit zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. selbstständigen Tätigkeit ist nach deren Gesamtbild vorzunehmen und setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden. 2. Zur Darlegung der Klärungsfähigkeit einer Frage muss insbesondere ausgeführt werden, dass das BSG im angestrebten Revisionsverfahren überhaupt über die aufgeworfene Frage entscheiden müsste, die Frage also entscheidungserheblich ist. 3. Dies ist nicht der Fall, wenn eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im konkreten Rechtsstreit nicht notwendigerweise beantwortet werden muss, weil die Entscheidung der Vorinstanz mit anderer rechtlicher Begründung bestätigt werden kann.