I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 27. April 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 15.388,06 € festgesetzt.
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