Ziffer 1. des Beschlusses wird geändert. Der Klägerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q. aus N. bewilligt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die zulässige Beschwerde ist begründet.
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