LAG München, vom 29.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 TaBV 8/14
ArbG München, vom 19.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 14 BV 4/13
Gesetzliche Merkmale des Restmandats des BetriebsratsUmwandlung des Vollmandats des Betriebsrats in ein Restmandat mit funktionalem Aufgabenbezug bei Wegfall der betrieblichen Organisationseinheit
BAG, Beschluss vom 11.10.2016 - Aktenzeichen 1 ABR 51/14
DRsp Nr. 2016/18866
Gesetzliche Merkmale des Restmandats des BetriebsratsUmwandlung des Vollmandats des Betriebsrats in ein Restmandat mit funktionalem Aufgabenbezug bei Wegfall der betrieblichen Organisationseinheit
Orientierungssätze:1. Das Restmandat des Betriebsrats nach § 21bBetrVG setzt einen funktionalen Bezug zu den durch die Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung eines Betriebs ausgelösten Aufgaben voraus.2. Ein funktionaler Bezug folgt nicht aus einer vorangegangenen Verletzung eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats. Das Restmandat dient nicht der Sanktion eines betriebsverfassungswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers.
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