1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 08.12.2011 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses.
Der am .....1963 geborene Kläger stand seit dem 15.8.2000 zur Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin in einem Arbeitsverhältnis als Fachinformatiker. Sein monatlicher Bruttoverdienst betrug 3.700,00 Euro. Auf sein Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Betriebskrankenkassen (
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