Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 31. Juli 2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.077,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus ab 24. Januar 2015 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten erster Instanz hat zu 13/14 die Klägerin und zu 1/14 die Beklagte zu tragen. Die Kosten der Berufung hat zu 1/3 die Klägerin und zu 2/3 die Beklagte zu tragen.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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