LAG Köln - Urteil vom 28.08.1997
5 Sa 529/97
Normen:
SGB V § 8 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3067/96

Gesamtversorgung; Bruttorente; Anrechnung

LAG Köln, Urteil vom 28.08.1997 - Aktenzeichen 5 Sa 529/97

DRsp Nr. 2000/2093

Gesamtversorgung; Bruttorente; Anrechnung

»Wird einem Arbeitnehmer vertraglich eine Versorgung zugesagt, die "unter Einbeziehung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung" die Nettoversorgung eines vergleichbaren Beamten nicht überschreiten soll, so ist die dem Arbeitnehmer gezahlte Rente brutto - einschließlich eines vom Rentner aufzubringenden und von der Rente einbehaftenen Beitrags zur Krankenversicherung - einzubeziehen bzw. anzurechnen.«

Normenkette:

SGB V § 8 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3067/96