Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 26.09.2019 wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
III.Der Streitwert wird festgesetzt auf 31.360,16 EUR.
Streitig ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, ob die Antragstellerin für Gesamtsozialversicherungsbeiträge für von ihr entliehene Arbeitnehmer der G. Zeitarbeitsagentur GmbH (im Folgenden: "G.") in der Zeit vom 01.06.2016 bis 30.09.2016 haftet.
I. II. III. IV. V.
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