OLG Hamm - Beschluss vom 02.05.2000
27 W 22/99
Normen:
ASiG § 10 ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 § 5 Abs. 1 ; AÜG § 10 ; ZPO § 91 § 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2000, 350
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 284/99

Gerichtliche Zuständigkeit für Entschädigung polnischer Zwangsarbeiter

OLG Hamm, Beschluss vom 02.05.2000 - Aktenzeichen 27 W 22/99

DRsp Nr. 2000/7120

Gerichtliche Zuständigkeit für Entschädigung polnischer Zwangsarbeiter

»Zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Klagen auf Entschädigung polnischer Zwangsarbeiter«

Normenkette:

ASiG § 10 ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 § 5 Abs. 1 ; AÜG § 10 ; ZPO § 91 § 3 ;

Gründe:

Der angefochtene Beschluß, durch den das Landgericht die Sache an das Arbeitsgericht Herford verwiesen hat, ist aufzuheben, weil der ordentliche Rechtsweg vor den Zivilgerichten gegeben ist. Die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen ist zu verneinen.