Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Itzehoe vom 17. November 2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Beschwerdewert wird auf 7.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Als Verband zur Förderung gewerblicher Interessen gem. §
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