Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. August 2011 -
Die Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtspflegerin hat den Vergütungsfestsetzungsantrag der Prozessbevollmächtigten des Klägers zu Recht abgelehnt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|