Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 5. Juni 2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1. Dezember 2013 als Zeitungszusteller angestellt. Er erbringt seine Arbeitstätigkeit an sechs Werktagen pro Woche und zwar ausschließlich während der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 6:00 Uhr und dies pro Arbeitsnacht für mehr als zwei Stunden (Blatt 10, 12 GA).
Die Beklagte gehört als Vertriebs- und Servicegesellschaft zur Unternehmensgruppe X-Blatt (AG C
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|