Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 16.07.2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
a)für Januar 2019 weitere 833,33 € brutto zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2019,
b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) n) o) 2. 3. a) b) 4. 5. II. III. IV.
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