Das Arbeitsgericht München wird als örtlich zuständiges Gericht bestimmt.
I.
Der Antragsteller war bei der Gemeinschuldnerin, deren Insolvenzverwalter der Antragsgegner zu 1) ist, als Flugkapitän beschäftigt. Er war auf Kurz- und Mittelstreckenflügen eingesetzt. Festgelegter Einsatzort war seit dem 01.05.2005 München als Station. Nach § 4 des Rahmenvertrages für Piloten ist die Station der dienstliche Wohnort.
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