Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.02.2018 -
I.
Die Beteiligten streiten in der Beschwerdeinstanz noch über die Person des Vorsitzenden einer Einigungsstelle zu Arbeitszeit- und Überstundenregelungen.
Die Arbeitgeberin betreibt das Distributionszentrum der im sog.E-Commerce tätigen deutschen Q -Gruppe.
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