Gerätenachweis für Langzeit-EKG in der vertragsärztlichen Versorgung
SG Marburg, Urteil vom 25.04.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 995/06
DRsp Nr. 2007/20996
Gerätenachweis für Langzeit-EKG in der vertragsärztlichen Versorgung
Der Vertragsarzt ist für die Qualität eines für Langzeit-elektrokardiographische Untersuchungen benutzten Gerätes nachweispflichtig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]