Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 12. November 2008 und der Bescheid der Beklagten vom 1. August 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. März 2006 werden aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Genehmigung für die Durchführung und Abrechnung von Apheresen nach EBM-Nummern 13620 und 13621 zu erteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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