SG Marburg - Beschluss vom 25.10.2007
S 12 KA 404/07 ER
Normen:
SGB V § 95 Abs. 1 S. 1 § 95 Abs. 1 S. 2 § 95 Abs. 1 S. 6 § 95 Abs. 2 S. 2 ;

Genehmigungsfähigkeit eines Medizinischen Versorgungszentrums, Notwendigkeit einer eigenständigen Rechtsform

SG Marburg, Beschluss vom 25.10.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 404/07 ER

DRsp Nr. 2008/9323

Genehmigungsfähigkeit eines Medizinischen Versorgungszentrums, Notwendigkeit einer eigenständigen Rechtsform

Ein medizinisches Versorgungszentrum ist nicht genehmigungsfähig, wenn es nicht in einer eigenständigen Rechtsform betrieben wird. Davon ist bei der Führung als Teil eines kommunalen Eigenbetriebes, der bereits zwei Krankenhäuser betreibt, nicht auszugehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 95 Abs. 1 S. 1 § 95 Abs. 1 S. 2 § 95 Abs. 1 S. 6 § 95 Abs. 2 S. 2 ;