SG Berlin, vom 28.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 22 KA 555/10
Genehmigung zur Teilnahme an der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung für ein Medizinisches Versorgungszentrum; Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungs- und Leistungsklagen; Unrichtige Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die Kassenärztliche Vereinigung
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2014 - Aktenzeichen L 7 KA 131/11
DRsp Nr. 2014/9586
Genehmigung zur Teilnahme an der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung für ein Medizinisches Versorgungszentrum; Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungs- und Leistungsklagen; Unrichtige Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die Kassenärztliche Vereinigung
1. Grundsätzlich ist maßgebender Beurteilungszeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungs- und Leistungsklagen die (letzte) mündliche Verhandlung vor dem Senat.
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