SG Reutlingen, vom 19.07.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 183/00
Genehmigung für Vertragsärzte zum Betrieb einer Zweigpraxis für die Limited-Care-Dialyse
BSG, Urteil vom 12.09.2001 - Aktenzeichen B 6 KA 64/00 R
DRsp Nr. 2002/6503
Genehmigung für Vertragsärzte zum Betrieb einer Zweigpraxis für die Limited-Care-Dialyse
1. Es bedarf der Genehmigung zum Betrieb einer Zweigpraxis, wenn Vertragsärzte Leistungen der Limited-Care-Dialyse nicht nur in ihrer Praxis sondern parallel auch in einer örtlich getrennten Betriebsstätte anbieten wollen.2. Bundesmantelvertragliche Vereinbarungen sind wegen eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht unwirksam, soweit sie dem Vertragsarzt gestatten, LC-Dialysen in Betriebsstätten zu erbringen, die außerhalb des Planungsbereichs gelegen sind, in dem der Arzt zugelassen ist und seine Praxis unterhält. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]