Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. März 2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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Die Klägerin begehrt eine Genehmigung der Verordnung von Cannabisblüten sowie die Erstattung der für die Beschaffung von Cannabisblüten bereits entstandenen Kosten.
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