LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.05.1995
L 5 Ka 26/95
Normen:
ÄBedarfsplRL; Ärzte-ZV § 32b Abs. 2 ; GG Art. 12 Abs. 1 ; GSG Art. 33 § 3 Abs. 3 ; SGB V § 103 § 95 Abs. 9 ; SGB X § 32 Abs. 1 Halbs. 2 ;

Genehmigung der Anstellung eines Arztes, Zulassungsbeschränkung bei Überversorgung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.05.1995 - Aktenzeichen L 5 Ka 26/95

DRsp Nr. 2006/25424

Genehmigung der Anstellung eines Arztes, Zulassungsbeschränkung bei Überversorgung

1. Im Sinne von Art. 33 § 3 Abs. 3 GSG ist über die Genehmigung der Anstellung eines Arztes nach Maßgabe der eventuell erst späteren Feststellung der Über- oder Unterversorgung zu entscheiden. Die Genehmigung muß auf einen konkret benannten Arzt bezogen sein, sie darf nicht abstrakt erteilt werden und die Konkretisierung der Person des anzustellenden Arztes im Wege einer Nebenbestimmung zum Genehmigungsbescheid verlangen. 2. Die Beschränkungen für die Zulassung und Anstellung von Ärzten, die an der Überversorgung ausgerichtet sind, sind nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

ÄBedarfsplRL; Ärzte-ZV § 32b Abs. 2 ; GG Art. 12 Abs. 1 ; GSG Art. 33 § 3 Abs. 3 ; SGB V § 103 § 95 Abs. 9 ; SGB X § 32 Abs. 1 Halbs. 2 ;