Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 1. November 2013 -8 Ca 172/12 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens aus einem Beschwerdewert von 3172,25 € zu tragen.
I.
In dem Berufungsverfahren vor dem erkennenden Gericht ließen sich der Beklagte zu 1) und Beschwerdegegner von den Rechtsanwälten A, und die Beklagte zu 2) von den Rechtsanwälten B vertreten. Durch Urteil vom 10. Juni 2013 wurde die Berufung des Klägers kostenpflichtig zurückgewiesen.
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