Die Berufung des Klägers gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juni 2019 -
Die Berufung der Beklagten gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juni 2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 11/100 und die Beklagte zu 89/100 zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt über die Zahlung einer Sozialplanabfindung sowie eines Schadenersatzes.
Der am XX.XXXXXXXXXXX geborene, einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte und einem Kind zum Unterhalt verpflichtete Kläger war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin seit 1997 im Hamburger Betrieb zu einem monatlichen Bruttoentgelt (Grundentgelt zuzüglich Leistungszulage) von 3.857,34 € beschäftigt.
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