BSG - Urteil vom 06.09.1995
14 REg 1/95
Normen:
AuslG § 5 ; BErzGG § 1 Abs. 1a ; FKPG; GG Art. 20 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
SozR 3-7833 § 1 Nr. 16

Geltungsbereich des BErzGG, Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms

BSG, Urteil vom 06.09.1995 - Aktenzeichen 14 REg 1/95

DRsp Nr. 1996/19452

Geltungsbereich des BErzGG, Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms

1. Die Neufassung des BErzGG durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms findet auch auf Kinder Anwendung, die zwar vor dessen Inkrafttreten gezeugt, aber erst nachher geboren wurden.2. Die Änderung des § 1 BErzGG durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms, nach der die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis den Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld nicht mehr begründen kann, ist nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AuslG § 5 ; BErzGG § 1 Abs. 1a ; FKPG; GG Art. 20 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe: