Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 15. Januar 2013 -
Die Klage wird - soweit die Berufung nicht zurückgenommen wurde - abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 61%, der Beklagte 39% zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung noch um die Beitragspflicht des Beklagten nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für die Jahre 2008 und 2009.
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