Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.11.2015 -
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
3.Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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