Auf die Berufung des Klägers wird die Beklagte in teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Cottbus vom 26.10.2015 verurteilt,
1.
- auf der ersten Stufe der Stufenklage -
a) dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, welche Zahlungen sie bis zum 31.01.2013 von Patienten, Kunden, Berufsgenossenschaften und Krankenkassen entgegengenommen hat, für welche sie die Leistungen nicht oder nicht mehr vollständig erbracht hat;
b) die schriftlichen Bestellungen, Gutscheine, Aufträge, Rezepte, Kontoauszüge, Quittungen und sonstigen Zahlungsbelege hierüber vorzulegen;
2.
gegenüber der Deutschen Rentenversicherung X... zu erklären, dass sie mit der Auszahlung des beim Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen
3.
- auf der ersten Stufe der Stufenklage -
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