Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Januar 2015 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt Dr. H., K., beizuordnen, wird abgelehnt.
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