LAG Düsseldorf - Urteil vom 20.02.2014
11 Sa 1030/13
Normen:
BRTV § 9;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 25.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 544/13

Geltendmachung der Urlaubsabgeltung nicht gegenüber UrlaubskasseTarifvertragliche Ausschlussfrist und UrlaubsabgeltungGesetzlicher Mindesturlaub und Ausschlussfristen

LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2014 - Aktenzeichen 11 Sa 1030/13

DRsp Nr. 2014/5838

Geltendmachung der Urlaubsabgeltung nicht gegenüber Urlaubskasse Tarifvertragliche Ausschlussfrist und Urlaubsabgeltung Gesetzlicher Mindesturlaub und Ausschlussfristen

Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt auch hinsichtlich des gesetzlichen Mindesturlaubes der 2. Stufe (gerichtliche Geltendmachung) einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.07.2013 - 1 Ca 544/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BRTV § 9;

Tatbestand

Der Kläger verlangt von der Beklagten die Abgeltung seines Urlaubes für die Jahre 2010, 2011 und 2012.

Der am 28.03.1981 geborene Kläger war seit dem 01.08.2003 bei der Beklagten als Baugeräteführer mit einer monatlichen Arbeitszeit von 173 Stunden und einem Stundenlohn von zuletzt 17,07 € brutto beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Bundesrahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes (BRTV) Anwendung.