Als Geldleistungen erhalten:
erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II) |
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nichterwerbsfähige Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft (vgl. § 7 Abs. 2-3a 2 SGB II) |
Arbeitslosengeld II ‒ (anteilige) Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) ‒ einmalige Leistungen (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 SGB II): - Erstausstattungen für die Wohnung einschl. Haushaltsgeräten - Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt - Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten ‒ sonstige Leistungen nach § 24 Abs. 1 SGB II (insbesondere Darlehen) ‒ Leistungen für Bildung und Teilhabe (§§ 28, 29 SGB II) ‒ Zuschuss zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II) |
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Sozialgeld ‒ Regelbedarf (§§ 19, 23 SGB II) ‒ (anteilige) Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) ‒ |
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