Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 07.01.2021 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22.02.2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden dem Kläger auferlegt.
3.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung einer Geldentschädigung sowie Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten wegen Eintragungen in einem Wikipedia-Artikel in Anspruch.
Wegen der Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstands einschließlich der im ersten Rechtszug gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
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