Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist bei einer Bank nichtselbständig beschäftigt. Mit der Gehaltszahlung für den Monat April 1995 erhielt er einen Zinszuschuß von 2 000 DM zur Finanzierung des eigengenutzten Einfamilienhauses, von dem der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehielt. In ihrer Einkommensteuererklärung kürzten die Kläger den Bruttoarbeitslohn des Klägers unter Hinweis auf § 3 Nr. 68 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. Februar 1987 - EStG 1987-- (BGBl I, 657, BStBl 1, 274) i.V.m. § 52 Abs. 2b EStG i.d.F. des Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt (Standortsicherungsgesetz --
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|