ArbG Lüneburg, vom 23.10.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 946/91
LAG Niedersachsen, vom 05.11.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 1460/91
Gehaltsfortzahlung und Wiederholungskrankheit
BAG, Urteil vom 02.02.1994 - Aktenzeichen 5 AZR 345/93
DRsp Nr. 1994/1539
Gehaltsfortzahlung und Wiederholungskrankheit
»Tritt eine Krankheit, die sich später als Fortsetzungskrankheit herausstellt, zu einer bereits bestehenden, zur Arbeitsunfähigkeit führenden Krankheit hinzu und dauert sie über deren Ende hinaus an, so ist sie für die Zeit, in der sie die alleinige Ursache der Arbeitsunfähigkeit war, als Teil der späteren Fortsetzungserkrankung zu werten (Fortsetzung von BAGE 68, 115 = AP Nr. 93 zu § 1LohnFG).«