LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.01.2007
10 Sa 743/06
Normen:
BGB § 133 § 157 § 305c Abs. 2 § 611 Abs. 1 ; MTV § 16a ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 10.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 291/06

Gehalterhöhung für Krankenpflegehelferin - zeitdynamische Verweisung aufgrund Unklarheitenregelung Vertragsauslegung - Erklärungswert von Gehaltsabrechnungen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen 10 Sa 743/06

DRsp Nr. 2007/18038

Gehalterhöhung für Krankenpflegehelferin - zeitdynamische Verweisung aufgrund Unklarheitenregelung Vertragsauslegung - Erklärungswert von Gehaltsabrechnungen

1. In Ermangelung einer beiderseitigen Organisationszugehörigkeit kann sich die Geltung eingruppierungsrechtlicher Tarifnormen nur aus einer diesbezüglichen vertraglichen Vereinbarung ergeben; betrifft jedoch die im Arbeitsvertrag enthaltene Verweisung auf tarifliche Vorschriften ausdrücklich nur die Arbeitsbedingungen "im Übrigen" und somit gerade nicht diejenigen Gegenstände, die im Arbeitsvertrag bereits an anderer Stelle abschließend geregelt sind, haben die Parteien die Eingruppierungsvorschriften der für die Arbeitsbedingungen "im Übrigen" vereinbarten Tarifverträge nicht vereinbart.