Gegenstandswertfestsetzung im Beschlußverfahren über den Status leitender Angestellter
LAG Nürnberg, Beschluß vom 04.02.1981 - Aktenzeichen 3 Ta 3/81
DRsp Nr. 2004/11213
Gegenstandswertfestsetzung im Beschlußverfahren über den Status leitender Angestellter
»Der Gegenstandswert im Beschlußverfahren über den Status leitender Angestellter gemäß § 5 Abs. 3BetrVG ist im Normalfall in Höhe des doppelten Regelstreitwerts nach § 8 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BRAGO festzusetzen.«