Auf die Beschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Oktober 2017 - 3 BVGa 4/17 - abgeändert:
Der Gegenstandswert für das einstweilige Verfügungs- und Beschlussverfahren wird auf € 10.000,00 festgesetzt.
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