Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der den Wert des Streitgegenstandes einschließlich des Vergleichsmehrwerts festsetzende Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 28.01.2014 -
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.166,68 EUR festgesetzt.
Der Mehrwert des Vergleiches beträgt 5.687,51 EUR.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
Die Beschwerdeführer (Prozessbevollmächtigte der Klägerin) wenden sich mit Ihrer Beschwerde gegen die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts, konkret gegen die nicht werterhöhende Berücksichtigung des Klagantrags zu 3. sowie gegen eine ihres Erachtens zu geringe Berücksichtigung des Wertes der Ziffer 2 des Vergleiches vom 28.01.2014.
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