Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rheine vom 17.11.2014 in der Form vom 12.01.2015 - 1 BV 24/14 - wird zurückgewiesen.
Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 50,-- € zu tragen.
A.
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