Auf die Beschwerde des Arbeitgebers (Beteiligter zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 19.11.2019 -
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Im Ausgangsverfahren hat der Betriebsrat die Einrichtung einer Einigungsstelle, die Einsetzung des durch ihn benannten Vorsitzenden sowie die Festlegung der Anzahl der Beisitzer für jede Seite auf drei begehrt. Der Arbeitgeber hatte die Abweisung des Antrages/der Anträge verlangt und gemeint, die Einigungsstelle sei offensichtlich unzuständig; der Person des Vorsitzenden werde widersprochen. Das Beschlussverfahren ist mittlerweile erledigt.
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