Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 19.11.2014 -
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren des ersten Rechtszuges auf 6.250,-- € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
A.
Im Ausgangsverfahren haben sich die Beteiligten um die Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Veranstaltung Modernes Verkaufen für Verkaufsaußendienstmitarbeiter" sowie um die Person des Vorsitzenden gestritten. Das Verfahren ist zwischenzeitlich rechtskräftig abgeschlossen.
Auf Antrag der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates hat das Arbeitsgericht mit Beschluss vom 19.11.2014 den Gegenstandswert auf 2.500,-- € festgesetzt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|