Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.03.2016 -
Der Streitwert wird für das Verfahren und den Vergleich auf 5.100,00 € festgesetzt.
Die Beschwerde des Klägers hatte Erfolg. Für die Zeugnisregelung in dem Vergleich vom 08.03.2016 war ein Mehrwert nicht anzusetzen.
I. Grundsätzlich gilt zum Mehrwert eines Vergleichs Folgendes:
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