Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 23.09.2010 -
Die Kosten des Verfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.
Ein Rechtsmittel ist gegen diese Entscheidung nicht gegeben.
I. In dem vorliegenden Verfahren begehrt der Beklagte die Festsetzung eines niedrigeren Wertes des Gegenstands der Tätigkeit seines ehemaligen Prozessbevollmächtigten.
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