I.
Die sechs Antragsteller haben beantragt, die Wahl zur Konzernschwerbehindertenvertretung der Beteiligten zu 8) vom 23. März 2007 für unwirksam zu erklären.
Der Konzern besteht aus zehn Konzernunternehmen, deren jeweilige Schwerbehindertenvertretungen an der Wahl beteiligt wurden. Nach dem vom Wahlvorstand am 29. März 2007 bekannt gegebenen Wahlergebnis wurde Frau Ursula Nowak zur Konzernvertrauensperon der schwerbehinderten Menschen gewählt. Das Arbeitsgericht hat am 13. September 2007 den Beschluss verkündet, dass die Wahl zur Konzernschwerbehindertenvertretung vom 23. März 2007 unwirksam ist.
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