Gegenstand des Verfahrens nach § 96 SGG in einem Kassationsverfahren
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.02.2008 - Aktenzeichen L 28 AS 221/08 ER
DRsp Nr. 2008/8869
Gegenstand des Verfahrens nach § 96SGG in einem Kassationsverfahren
Bescheide über die Bewilligung von Leistungen für einen anderen Bewilligungszeitraum werden, soweit über die mit diesem Bescheid gewährten Leistungen hinaus weitere Leistungen begehrt werden, die mittels einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage verfolgt werden müssten, weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 96SGG Gegenstand des Kassationsverfahrens. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]