I. Das Arbeitsgericht Köln hat am 21. Oktober 2004 in dem vorliegenden Rechtsstreit -
In einem weiteren Rechtsstreit der Parteien - 14/7 Ca 7690/04 - hat das Arbeitsgericht Köln am 21. Oktober 2004 den Gebührenstreitwert für eine gegen eine fristlose Kündigung vom 9. Juli 2004 gerichtete weitere Feststellungsklage und eine vom Kläger auch in diesem Verfahren beantragte Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung mit EUR 7.950,00 gleichfalls auf 3 Bruttomonatsvergütungen des Klägers festgesetzt.
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