1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Juni 2010 -
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20. Oktober 2009 -
Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
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